Shownotes zur Folge
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In dieser Folge geht es um ein Thema, das viele Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland betrifft – und das oft unterschätzt wird: die vielfältigen Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Wer die Förderlandschaft kennt, kann Projekte gezielter planen, Investitionen anstoßen und sich dabei einen großen Teil der Kosten erstatten lassen. Denn oft gibt es Programme, die bis zu 80 Prozent Förderung ermöglichen – wenn man sie rechtzeitig beantragt.
Im Kern lässt sich die deutsche Förderlandschaft auf vier große Säulen zurückführen. Dieses einfache Modell hilft, den Überblick zu behalten und schnell zu erkennen, welche Förderung im eigenen Fall passt: Beratungsförderung, Investitionsförderung, Qualifizierungsförderung und Innovationsförderung.
#1 Beratungsförderung
Die Beratungsförderung richtet sich an Unternehmen, die sich professionelle Unterstützung bei Strategie, Digitalisierung oder Prozessoptimierung holen möchten. Unternehmerinnen und Unternehmer können einen Beratungsgutschein beantragen und damit einen zertifizierten Berater beauftragen. Der Clou: Ein großer Teil der Kosten wird später erstattet.
Zwei Programme sind hier besonders relevant: die INQA-Förderung und die BAFA-Unternehmensberatung.
Die INCA-Förderung gilt bundesweit für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und mindestens ein Vollzeitäquivalent (außer der Geschäftsführung) beschäftigen. Der Antrag dauert meist nur wenige Tage. Nach Bewilligung können Sie ein Beratungsprojekt starten und erhalten bis zu 80 Prozent der Beratungskosten zurück.
Die BAFA-Förderung ist sogar noch schneller beantragbar – oft innerhalb von 24 Stunden. Sie ermöglicht bis zu fünf Förderungen über jeweils 3.500 Euro (maximal 17.500 Euro) mit einer Förderquote von 50 Prozent. Das Programm eignet sich auch für junge Unternehmen und Neugründungen.
Wichtig ist in beiden Fällen: Die Förderung wird nach Abschluss des Projekts ausgezahlt, Sie müssen also zunächst in Vorleistung gehen.
#2 Investitionsförderung
Die zweite Säule betrifft Investitionen in Digitalisierung und Innovation. Viele Bundesländer bieten eigene Zuschüsse an, mit denen Unternehmen neue Technologien, Software oder Maschinen anschaffen können.
Beispiele sind der Digitalbonus Bayern, der Digi-Zuschuss in Hessenm, der Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz (über die ISB-Bank), der MID-Gutschein NRW oder der Digitalbonus Innovation Niedersachsen. Das Prinzip ist einfach: Sie reichen ein Angebot eines unabhängigen Dritten ein, das den geplanten Innovationsschritt beschreibt. Nach der Umsetzung werden in der Regel 50 Prozent der Kosten erstattet – häufig für Investitionen zwischen 20.000 und 200.000 Euro.
Da die Programme je nach Bundesland unterschiedliche Fristen und Verfahren haben, lohnt sich ein genauer Blick – oder ein kurzes Gespräch, um herauszufinden, welche Förderung für Ihr Unternehmen aktuell möglich ist.
#3 Qualifizierungsförderung
Die dritte Säule widmet sich den Menschen im Unternehmen. Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht es, Mitarbeitende gezielt weiterzubilden – und dabei erhebliche Fördermittel zu nutzen.
Mitarbeitende können für Schulungen freigestellt werden, auch online. Die Kosten übernimmt in vielen Fällen die Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme von einer AZAV-zertifizierten Bildungseinrichtung angeboten wird. Das Unternehmen erhält dann bis zu 75 Prozent des Bruttogehalts der teilnehmenden Person über bis zu 14 Monate zurück.
Ein entscheidender Vorteil: Die Förderung wird direkt über die Arbeitsagentur abgewickelt – das Unternehmen muss nicht in Vorleistung gehen. So lassen sich Qualifizierung und Produktivität optimal verbinden.
#4 Innovationsförderung
Die vierte Säule – die Innovationsförderung – richtet sich an Unternehmen, die neue Produkte, Verfahren oder Technologien entwickeln. Besonders spannend ist die Steuerliche Forschungszulage, denn sie ist die einzige Förderung, die rückwirkend geltend gemacht werden kann – und zwar unabhängig von der Unternehmensgröße.
Gefördert werden interne Entwicklungsprojekte, die im eigenen Interesse und nicht im Kundenauftrag entstehen. Das können neue Maschinen, Softwarelösungen oder Produktionsverfahren sein. Unternehmen können für solche Projekte 25 bis 35 Prozent der Personalkosten und 15 bis 17,5 Prozent der externen Ausgaben steuerlich geltend machen. Wer eigene Innovationen dokumentiert, kann also bares Geld zurückholen – auch für vergangene Jahre.
Fazit
Ob Beratung, Investition, Weiterbildung oder Forschung – die Förderlandschaft in Deutschland ist vielfältig und bietet Chancen für fast jedes Unternehmen. Entscheidend ist, sich frühzeitig zu informieren, denn die meisten Programme müssen vor Projektbeginn beantragt werden. Nur die steuerliche Forschungszulage lässt sich auch rückwirkend nutzen.
Mein Rat: Prüfen Sie immer, ob sich Ihr Vorhaben fördern lässt, bevor Sie starten. So nutzen Sie die Mittel optimal und entlasten Ihr Budget. Wenn Sie wissen möchten, welche Programme für Ihr Bundesland oder Ihre Unternehmenssituation geeignet sind, sprechen Sie mich gerne an. Gemeinsam finden wir den besten Weg durch die Förderlandschaft.

#TheYellowShoes
Mein Name ist Prof. Dr. Markus Haid und als Digitalisierungsexperte begleite ich Unternehmen auf Ihrem Weg in die Digitalisierung.
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