Shownotes zur Folge
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Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BfSG) in Kraft. Mit diesem Gesetz setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2019/882 – auch bekannt als „European Accessibility Act“ – um. Ziel ist es, den Zugang zu digitalen Dienstleistungen und Produkten für alle Menschen barrierefrei zu gestalten – insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
Für viele Unternehmen im Onlinehandel bedeutet das: Handlungsbedarf. Wer betroffen ist, was konkret zu tun ist und welche Risiken drohen, wenn man sich nicht rechtzeitig vorbereitet, erläutern wir in dieser Podcastfolge – und hier im Blogartikel.
#1 Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
Das BfSG richtet sich an Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Endverbraucher (B2C) anbieten. Besonders im Fokus stehen Onlinehändler mit eigenen Webshops.
#2: Konkrete Kriterien
Ein Unternehmen ist betroffen, wenn es:
- digitale Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Bereich anbietet, und
- mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt, und
- mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaftet.
#3: Ausnahmen
Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen.
Dennoch kann es auch für kleinere Unternehmen sinnvoll sein, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen – etwa im Hinblick auf Fördermöglichkeiten, Ausschreibungen oder die Erschließung neuer Zielgruppen.
#4 Was bedeutet „digitale Barrierefreiheit“ konkret?
Barrierefreiheit in digitalen Angeboten meint, dass Inhalte, Funktionen und Services für alle Menschen gleichermaßen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Die Anforderungen reichen von technischen über gestalterische bis hin zu inhaltlichen Aspekten.
#5 Typische Anforderungen sind unter anderem:
- Bedienbarkeit per Tastatur: Nutzerinnen und Nutzer dürfen nicht auf eine Maus angewiesen sein.
- Ausreichender Farbkontrast: Texte und Elemente müssen auch bei eingeschränktem Sehvermögen gut unterscheidbar sein.
- Flexible Schriftgrößen und skalierbare Inhalte.
- Alternative Texte (Alt-Texte) für Bilder, damit Screenreader die Inhalte korrekt erfassen können.
- Untertitel oder Transkripte für Videos, damit auch hörbeeinträchtigte Personen Inhalte erfassen können.
- Barrierefreie PDF-Dokumente und Formulare, die mit Hilfsmitteln wie Screenreadern nutzbar sind.
- Klare Seitenstruktur, semantisch korrekt umgesetzt.
- Verständliche Sprache sowie aussagekräftige Fehlermeldungen und Rückmeldungen bei Interaktionen (z. B. im Bestellprozess).
- Kompatibilität mit assistiven Technologien (z. B. Screenreader, Sprachsteuerung).
Die Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards wie der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) sowie an nationalen Regelwerken wie der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).
#6 Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung?
Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen ist verpflichtend. Unternehmen, die bis zum Stichtag am 28. Juni 2025 keine barrierefreie Gestaltung umgesetzt haben, riskieren:
- Bußgelder von bis zu 100.000 Euro,
- Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände,
- Reputationsschäden durch öffentlichkeitswirksame Beschwerden,
- Einschränkungen bei öffentlichen Ausschreibungen oder Förderprogrammen, wenn Barrierefreiheit gefordert ist.
Dabei gilt, wie schon bei anderen rechtlichen Vorgaben im Onlinebereich (z. B. Impressumspflicht oder Datenschutz-Grundverordnung): Auch wenn Verstöße nicht sofort geahndet werden, kann bereits eine einzelne Beschwerde oder ein Hinweis ausreichen, um ein Verfahren auszulösen.
#7 Was sollten betroffene Unternehmen jetzt tun?
Die gute Nachricht: Noch ist ausreichend Zeit, um die nötigen Maßnahmen umzusetzen. Wichtig ist jedoch, jetzt zu starten, da eine vollständige Umsetzung Zeit, Abstimmung und Fachwissen erfordert.
#8 Handlungsempfehlungen:
- Bestandsaufnahme durchführen
Lassen Sie Ihre Website, Ihren Webshop und Ihre digitalen Inhalte durch Fachleute auf Barrierefreiheit prüfen. Dies kann durch ein externes Audit oder mithilfe von automatisierten Tools erfolgen. - Barrierefreiheit in künftige Entwicklungen integrieren
Achten Sie darauf, dass Barrierefreiheit in sämtlichen Weiterentwicklungen Ihrer Webpräsenz von Anfang an mitgedacht wird – in Design, Entwicklung und Content-Erstellung. - Expertinnen und Experten einbinden
Arbeiten Sie eng mit UX-Designerinnen, Entwicklern, Datenschutzbeauftragten und ggf. Accessibility-Beraterinnen zusammen. Barrierefreiheit ist ein interdisziplinäres Thema. - Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
Diese sollte auf Ihrer Website leicht auffindbar sein und die Maßnahmen sowie den Stand der Umsetzung dokumentieren. - Dokumentation der Maßnahmen führen
Halten Sie Fortschritte, Prüfberichte und Umsetzungen schriftlich fest, um im Fall einer Prüfung nachweispflichtig zu sein.
#9 Fazit: Barrierefreiheit ist keine Last, sondern eine Chance
Barrierefreiheit bedeutet mehr Nutzerfreundlichkeit, bessere Auffindbarkeit durch Suchmaschinen und nicht zuletzt ein positives Signal für soziale Verantwortung und Inklusion.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet viele Unternehmen zum Handeln – doch wer jetzt proaktiv wird, kann daraus echten Mehrwert generieren.
Wenn Sie unsicher sind, wie barrierefrei Ihre Website heute ist oder wie Sie die Anforderungen umsetzen können: Ich unterstütze Sie gerne dabei. Gemeinsam entwickeln wir eine passende Strategie, mit der Sie rechtzeitig und rechtssicher aufgestellt sind.
Alle Kontaktdaten finden Sie in den Shownotes der aktuellen Podcastfolge.

#TheYellowShoes
Mein Name ist Prof. Dr. Markus Haid und als Digitalisierungsexperte begleite ich Unternehmen auf Ihrem Weg in die Digitalisierung.
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