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#21: Digitalisierungsförderung! Welches Programm für welches Unternehmen?

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#1 Digitalisierungsförderung

Ich möchte Ihnen als Unternehmerin, Unternehmer, Geschäftsführerin und Geschäftsführerin einmal einen Weg Ich möchte Ihnen einmal einen Überblick über die Landschaft der Digitalisierungs- und Innovationsförderung für kleine und mittelständische Unternehmen geben.

#2 KMU-Kriterien

Prinzipiell ist die Voraussetzung, dass Sie ein kleines mittelständisches Unternehmen (KMU) sind, was den EU-Kriterien eines Small Medium Enterprise (SME) entspricht. In der Regel ist dabei das Hauptkriterium die Anzahl der Mitarbeitenden. Diese sollte kleiner als 250 Mitarbeitende sein. Es gibt auch noch andere Kriterien, wie Umsatzzahl und Bilanz,  aber die eigentlich maßgebliche Größe ist die Anzahl der Mitarbeitenden.

#3 Die Förderlandschaft

Man kann in der Förderlandschaft für KMUs zwischen vier verschiedenen Säulen bzw. Förderprogrammarten unterscheiden:

Die erste Säule sind sogenannte Beratungsförderungen. Dabei wird eine Beratung eines gelisteten Beraters gefördert.

Die zweite Säule sind sogenannte Digitalboni bzw. Investitionsförderungen. D.h. Anschaffungen im Bereich Innovationen und vor allem im Bereich Digitalisierung werden gefördert.

Zusätzlich gibt es noch größere Innovationsförderung. Zum einen rückwirkend, das ist die sogenannte steuerliche Forschungszulage (SFZ), und zum anderen vorausschauend, das sind zum Beispiel Innovationsförderprogramme wie ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand).

Ausführlicher bedeuten die einzelnen Säulen folgendes:

#4 Die Beratungsförderung

Die erste Säule sind Beratungsförderungen. Das heißt, Sie haben erkannt, dass Sie eine Notwendigkeit eines Coachings oder einer Beratung im Bereich Unternehmensführung, Belegschaft, Motivation, Schulung, Training, Digitalisierung, Steuerung, Umsetzung, Begleitung von Maßnahmen, Standardisierungen, Erfüllung von CO2 Footprint, Nachhaltigkeitsanforderungen, etc. haben.

Dann schauen Sie sich in den verschiedenen Förderprogrammen einmal um. Dort gibt es i.d.R. gelistete Beraterunternehmen. Beispielsweise gibt es in Hessen und Baden-Württemberg die RKW-Beratungsförderung. D.h. in Hessen können Sie einen RKW-Berater beauftragen, der Sie unterstützt.

#5 RKW-Beratungsförderung

Im Verlauf der Beratung zahlen Sie dabei die Hälfte des Beratungsbudgets in der Größenordnung von etwa 4.800 Euro an die RKW. Diese beauftragt dann den von Ihnen vorgeschlagenen RKW-Berater mit einem Beratungsbudget von 8.400 Euro. Dabei bekommt der Berater sein Honorar erst am Ende, wenn er die Beratung durchgeführt hat und diese durch einen Verwendungsnachweis / Bericht dargestellt hat.

#06 Beratungsförderung go-digital

Das Schöne an diesem Programm aus der Liquiditätsbetrachtung heraus ist, dass das Unternehmen nur die Hälfte zahlt, um das Beratungsbudget zu bekommen. Das etwas größere bundesweite aber vergleichbare Programm ist GoDigital. Diese läuft ähnlich ab. Sie schließen mit einem GoDigital Beratungsunternehmen einen Vertrag. Sie zahlen diesem Unternehmen die Hälfte des Beratungsbudget während des Projektes. Das Unternehmen bekommt die andere Hälfte vom Fördergeber, in diesem Fall der Euronorm, am Ende des Beratungsprojektes, auch hier nach Vorlage eines Beratungsberichtes.

In diesem Programm ist das Beratungsbudget bis zu 33.000 € groß. Das heißt, Sie als Unternehmen zahlen 16.500 € und der Berater, die Beraterin oder das Beratungsunternehmen muss sich dann die andere Hälfte am Ende des Programms vom Fördergeber einfordern

#07 INQA-Förderprogramm

Zusätzlich gibt es eine ganz neue Förderung: Das INQA-Förderprogramm. Dort bekommen sie ein Beratungsbudget von 14.400 € zu 80% gefördert. Allerdings müssen Sie hier wie bei der kleineren BAFA-Beratungsförderung (Beratungsbudget 3.500 €) als Unternehmen in Vorleistung gehen. Das Unternehmen bezahlt während der Beratung das Beratungsunternehmen und am Ende erhält das Unternehmen nach Einreichung des Beratungsberichtes die 80%-Förderung.

#08 Die Investitionsförderung

Die zweite Säule der Förderung bezieht sich auf Investitionen. Sie wollen im Rahmen einer Digitalisierungsmaßnahme oder eines Innovationsprojektes etwas in den Größenordnungen 12.000 €, 20.000 €, 30.000 €, 40.000 € oder 100.000 € anschaffen. Und Ihnen liegt ein Angebot eines unverbundenen Unternehmens vor, dann reichen Sie dieses Angebot mit dem Antrag beim Fördergeber ein. Anschließend bekommen Sie das GO in Form eines Zuwendungsbescheides. Anschließend wickeln Sie das eingereichte Angebot ab. Es erfolgt eine Rechnungsstellung und auch ein Geldtransfer. Mit dem Nachweis der Umsetzung, dem Nachweis des Geldtransfers und der Rechnung bekommen Sie dann im Anschluss an das durchgeführte Projekt eine 50% Förderung.

#09 Der DIGI-Zuschuss in Hessen

Diese Programme sind oft bundeslandspezifisch. Zum Beispiel gibt es in Hessen den DIGI Zuschuss. Hierbei können Sie Sich bei einem vorher eingereichten Antrag ein Angebot von bis zu 20.000€ zu 50% fördern lassen. Fast jedes Bundesland hat einen ähnlichen Digitalbonus.

Z.B. gibt es die Digitalisierungsprämie BW plus für Baden-Württemberg mit einer 40%-Förderung bei einem Invest von 12.000 €. Außerdem gibt es Innovationsgutscheine in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz. Dabei sind die Investitionsbudgets etwa 40.000 €. Außerdem gibt es bundesweit das Förderprogramm Digital Jetzt mit einem Budget von bis zu 100.000€.

#10 Innovationsförderungen

Kommen wir zu Säule drei und vier. Dabei handelt es sich um Innovationsförderungen. Wir reden über größere Projekte mit hohem eigenen Personaleinsatz. Das heißt, Sie müssen als Unternehmen darstellen können, dass Sie zwei bis drei akademische Mitarbeiter, Ingenieure, Softwareentwickler, Wirtschaftsingenieure in ihrem Innovationsprojekt beschäftigt haben, und zwar in eigener Finanzierung. Idealerweise können Sie auch darstellen, dass es sich um ein Projekt mit einem unternehmerischen Risiko handelt, da sie etwas Neues und Innovatives entwickelt haben bzw. werden. Wenn Sie das darstellen können, entweder vorausschauend, die nächsten zwei oder drei Jahre oder rückwirkend seit 1. Januar 2020 dann kommen für Sie vorausschauend das ZIM-Programm und rückwirkend die Steuerliche Forschungszulage in Frage. Dabei bekommen Sie Personalkosten bzw. die Investitionen, die entstehen werden, zu 40 Prozent gefördert und Personalkosten bzw. Investitionen, die schon entstanden sind, zu 25 bzw.15 Prozent gefördert.

#11 Zusammenfassung

Fassen wir zusammen: Für Ihr Unternehmen, sofern Sie ein KMU sind, sehe ich vier Säulen der Förderung: Die Beratungsförderung, die meist digitale Investitionsförderung, rückwirkend die Innovationsförderung als steuerliche Forschungszulage und vorausschauend das Forschungsvorhaben in Form eines sogenannten ZIM-Projektes.

Sollten Sie detailliertere Fragen haben, welches Programm für Ihr Unternehmen das passende ist, dann kommen Sie gerne auf mich zu.

#TheYellowShoes

Mein Name ist Prof. Dr. Markus Haid und als Digitalisierungsexperte begleite ich Unternehmen auf Ihrem Weg in die Digitalisierung.

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